Hundesteuer – 14 spannende Fakten, die Du über die Hundesteuer in ganz Deutschland unbedingt wissen solltest
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Was ist die Hundesteuer?
In diesem Artikel erzählen wir dir, was du über die Hundesteuer wissen solltest. Unter anderem erfährst du:
- Wer die Hundesteuer zahlen muss
- Wie die Hundesteuer berechnet wird
- Wer von der Hundesteuer befreit werden kann
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Hundesteuer
Wenn ein Vierbeiner, der beste Freund des Menschen oder einfacher gesagt, ein Familienhund ins Haus kommt, ist die Freude groß und die Emotionen fließen. Denn es muss vieles besorgt werden.
Warum zahlt man Hundesteuer?
Damit wird die Haltung von Hunden besteuert. Dieses Einkommen steht der Gemeinde zu, in der der Hund gehalten wird. Sie wurde vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt, wodurch speziell die Tollwutgefahr und die Anzahl der Hunde verringert werden sollten. In vielen europäischen Ländern ist diese Steuer inzwischen wieder abgeschafft worden.
Wer muss Hundesteuer zahlen?
Fast überall in Deutschland müssen Hundebesitzer für ihre Vierbeiner Steuern bezahlen. Keine oder weniger Hundesteuer zahlen nur Personen, die die Hunde für ihren Beruf (Schäfer, Hundeführer etc.), für ihr Gewerbe (Hundezüchter) oder für ihr Leben (Blindenhund) benötigen.
Für Hartz-4-Empfänger gibt es keine Steuerbefreiung und diese Kosten werden auch nicht vom Jobcenter übernommen.
Wie wird die Hundesteuer berechnet?
Fast jede deutsche Stadt oder Gemeinde erhebt von den Hundehaltern eine Hundesteuer, die jährlich pro gehaltenem Hund zu bezahlen ist. Dabei kann jede Kommune selbst entscheiden, wie viel Hundesteuer ihre Bürger jeweils zu entrichten haben.
Einige wenige deutsche Gemeinden haben auch beschlossen, ganz auf eine Hundesteuer zu verzichten. In speziellen Satzungen ist deren jeweilige Höhe festgelegt und eventuelle Befreiungsmöglichkeiten davon.
In einigen Gemeinden oder Städten muss dabei ab dem zweiten oder dritten Hund ein erhöhter Steuersatz bezahlt werden. Für die Haltung von Hunden gibt es demnach keinen Mengenrabatt.
Manche Kommunen verlangen für sogenannte Kampfhunde einen erhöhten Steuersatz, weil man unterstellt, dass von diesen Tieren eine erhöhte Gefahr für Mitbürger und Kinder ausgeht.
Diese erhöhte Besteuerung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 als zulässig erachtet. Zu den sogenannten Kampfhunden werden beispielsweise Bullterrier, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu und Bandog gerechnet.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Diese Steuer ist in kleinen Gemeinden meist billiger als in Großstädten. Wie wir bereits erfahren haben, legt jede Gemeinde die Höhe der Hundesteuer dabei selbst fest.
In ländlichen Gegenden kann diese Steuer zwischen 5 und 40 Euro kosten, in der Stadt bereits zwischen 65 und 186 Euro. Da es allein etwa 11.000 Gemeinden in Deutschland gibt, können diese hier nicht einzeln aufgeführt werden.
Man sollte diese am besten vor der Anschaffung eines oder mehrerer Hunde im Rathaus erfragen, damit man nicht plötzlich vor unerwarteten Kosten steht.
Beispiel: Die Hundesteuer in München
Hier zahlen Hundebesitzer momentan 76,80 Euro pro Hund und Jahr und für jeden weiteren Hund jeweils nochmals 76,80 Euro. Gehört jedoch einer der Hunde der sogenannten Kategorie Kampfhunde an, so sind für diesen 613,80 Euro jährlich zu berappen.
Da muss schon mancher darüber nachdenken, ob er sich diesen Hund leisten kann und will. Schließlich fallen ja auch noch diverse andere Kosten für Hunde an. Außer dessen Lebenshaltungskosten können das eine Hunde-Haftpflichtversicherung sein, Tierarztkosten und so weiter.
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Fünf Städte, die die höchste Hundesteuer in Deutschland verlangen
- Mainz
- Wiesbaden
- Hagen
- Bochum
- Mühlheim an der Ruhr
Fünf Städte mit der günstigsten Hundesteuer
- Ingolstadt
- Paderborn
- Neuss
- Regensburg
- Würzburg
Wofür verwendet die Kommune die Hundesteuer?
Mit den Einnahmen aus der Hundesteuer finanzieren die Kommunen unter anderem die Beseitigung von Hundekot sowie den Ausbau oder die Einrichtung von Hundespielwiesen.
Insgesamt ist die Hundesteuer jedoch eine willkommene Mehreinnahme für die Kommunen, die selbst entscheiden können, wofür das Geld genutzt wird. Das an die Kommunen abgeführte Geld kann demnach auch für Gehwege oder Kinderspielplätze verwendet werden.
Hundesteuer: so meldest du deinen Hund an
Um die Hundesteuer zu entrichten, muss der Vierbeiner in der Gemeinde angemeldet werden. Das kann persönlich im Rathaus erledigt werden, aber auch online. Wer eine Vollmacht erstellt, kann das sogar von einer dritten Person erledigen lassen.
Die Anmeldung hat für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, zu erfolgen, und muss innerhalb eines Monats gemacht werden, nachdem der Hund in den Haushalt eingezogen ist. Bei der Anmeldung des Tieres ist dessen Rasse, Alter und die eventuellen Vorbesitzer anzugeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Hundebesitzer seinen Steuerbescheid und die Hundemarke. Die Hundemarke ist dem Tier so anzulegen (am besten am Halsband befestigen), dass diese jederzeit sichtbar ist. Damit kann der Hund immer ganz einfach identifiziert werden.
In manchen Bundesländern wie Hamburg und Niedersachsen ist zusätzlich die Anmeldung in einem Hunderegister verpflichtend. Diese ist gleichzeitig eine Anmeldung zur Hundesteuer. Dafür muss der Hund einen implantierten Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung haben.
Ordnungswidrigkeit
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann außerdem wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Die Strafen hierfür sind teilweise sehr hoch.
Wer die Hundesteuer nicht bezahlt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Nachzahlungsaufforderung geahndet wird.
Wie meldet man den Hund von der Hundesteuer ab?
Befindet sich der Hund nicht mehr im eigenen Besitz, ist dieser verstorben oder zieht man in eine andere Gemeinde (in der neuen Gemeinde muss dieser dann wieder angemeldet werden), so muss der Hund abgemeldet werden.
Für diese Hundesteuerabmeldung hat man zwei Wochen Zeit. Wird diese Frist verpasst, dann ist die Hundesteuer noch für einen ganzen Monat weiter zu bezahlen.
Abmelden kann man den Hund dort, wo man diesen angemeldet hat. Allgemein ist es das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde beziehungsweise das Steuer- und Stadtkassenamt.
Ist die Hundesteuer von der Steuer absetzbar?
Für private Hundehalter ist die Hundesteuer nicht steuerlich absetzbar. Nur Menschen mit einer Behinderung können einen Hund bei der Steuer mit angeben.
Hundehaftpflichtversicherung
Während die Hunde ihrem Besitzer jährlich einiges an Geld kosten, wie zum Beispiel für den Tierarzt, die Hundesteuer, hochwertiges Hundefutter oder Kauartikel, ist es jedoch eine Tatsache, dass sich die wenigsten über die jeweiligen anfallenden Kosten vorher informieren.
Aber während die Hundesteuer für Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar ist, kann die Hundehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung angegeben werden.
Denn diese gehört wie die private Haftpflichtversicherung zu den sogenannten privaten Versicherungen und kann so als Sonderausgabe (Einkommenssteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 3a) geltend gemacht werden.
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Von der Hundesteuer befreit werden
Auch dafür gibt es keine einheitliche Regelung. In der nächsten Gemeinde kann das schon vollkommen anders geregelt sein. Allgemein gibt es jedoch eine Befreiung von der Hundesteuer für:
- Rettungshunde
- Lawinenspürhunde
- Wasserrettungshunde
- Blindenführhunde
- Signalhunde
- Wachhunde
- Therapiehunde
Für die Steuerbefreiung reicht allgemein die Vorlage des Behindertenausweises. Manche Gemeinden erteilen für diese Tiere allerdings auch nur eine Steuervergünstigung.
Auch für Minihunde ist die Hundesteuer zu zahlen
So meinen immer mal wieder Hundebesitzer, dass für solche Winzlinge wie Chihuahuas keine Steuer zu zahlen ist. Aber diese gelten gleichwohl als Hunde, für die eine Hundesteuer zu zahlen ist.
Fazit
Wie wir gelernt haben, kommen die meisten von uns nicht um die Hundesteuer herum. Doch auch wenn sie für manche nicht nachvollziehbar ist und für Ärger sorgt, so helfen die daraus entstehenden Einnahmen immerhin der Allgemeinheit – und so auch uns Hundefreunden! Die Hundesteuer nicht zu bezahlen kann sehr teuer werden und weil Steuerhinterziehung eine Straftat ist, kommen unter Umständen noch viel härtere Strafen als nur Geldbußen hinzu. Informiere dich am besten in deiner Stadt oder Ortschaft noch einmal genau über lokal geltende Vorschriften!
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