Kampf- und Listenhunde - Was es zu wissen gib

Kampf- und Listenhunde - Was es zu wissen gib

Kampfhunde waren ursprünglich Hunde, die für grauenvolle Wettkämpfe zwischen Hunden gezüchtet wurden. Hunde wurden aufgestachelt und in die “Pit” zu deutsch Box geschickt. Dabei konnte auf den Sieger der zwei Hunde gewettet werden. Aus dieser Praxis entstanden verschiedene Hunderassen, die heute in vielen Teilen Deutschlands und der Welt verboten sind oder deren Haltung mit strengen Auflagen belegt sind.

Solche Hundekämpfe gibt es schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr, zumindest keine legalen. Doch die Hunde sind geblieben und während die einen sie unabhängig von ihrer Vergangenheit betrachten, verurteilen andere diese Hunde als von der Geburt an Gefährlich.

Als um die 2000er Jahre einige Angriffe von solchen “Kampfhunden” tödlich endeten, musste die Politik reagieren. Kampfhunde sind von daher auf einer Liste und werden daher auch Listenhunde genannt. Die meisten Bundesländer haben ihre eigenen Rasselisten und Hunde die darauf zu finden sind, unterliegen strengen Auflagen

Inhalt: Kampf- und Listenhunde - Was es zu wissen gibt

Hunderassen, die als Kampfhunde gelten

Abgesehen von den 16 Bundesländern mit ihren eigenen Regeln gibt es auch ein bundesweites Einfuhrverbot für vier Hunderassen und durch Kreuzungen entstandene Nachkommen. Dazu zählen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier.

Doch in Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln und so unterscheidet sich von Land zu Land, welche Hunderassen auf dieser Liste steht. Es ist nicht nur die Rasse allein, die für einen Listenplatz qualifizieren. Auch Hunde, die sich als aggressiv und gefährlich gezeigt haben, können mit Auflagen belegt werden.

13 von 16 Bundesländern führt eine solche Liste. Es gibt einige Hunderassen, die auffallend oft gelistet sind und einer ganz besonders, denn der American Staffordshire-Terrier ist überall vertreten. Dazu zählen: Pitbull-Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Kreuzungen.

Konsequenzen für Listenhunde

Die 16 Bundesländer gehen sehr unterschiedlich mit Kampfhunden bzw. Listenhunden um. Einige sind sehr streng, andere weniger. Die meisten Bundesländer haben jedoch im Grundsatz ähnliche Anforderungen. So müssen Hunde umgehend bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, wozu in vielen Fällen ein “Sachkundenachweis” zu erbringen ist. Zudem können andere Steuersätze für Listenhunde gelten und Vermieter können die Haltung verbieten. Hinzu kommt in manchen Ländern noch ein Wesenstest in Form eines Gutachtens vom Amtstierarzt, das dem Tier keine “gesteigerte Grundaggressivität” attestiert.

Wesenstest für Hunde

Den regionalen Regeln entsprechend führt das Ordnungsamt, Veterinäramt oder ein Tierarzt einen Test mit Hund und Hundehalter durch, bei dem überprüft wird, ob vom Hund eine erhöhte Aggressivität ausgeht, aber auch, ob der Hund auf seinen Menschen hört – oder eben nicht. Solche Wesenstests sind nicht nur Listenhunden vorbehalten. Auch andere Hunde, die auffällig wurden, können einem solchen Test unterzogen werden. Hunde, die ihn bestehen, gelten als nicht besonders gefährlich, doch die Kosten von 50 bis 200 Euro müssen von den Haltern selbst übernommen werden.

Die 16 Bundesländer und ihre Regeln

Baden-Württemberg

Bildquelle: d-maps.com

Die Kampfhundeverordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass eine Erlaubnis der örtlichen Polizeibehörde vorliegen muss, um einen Listenhund zu halten. Zudem gilt in der Öffentlichkeit ab dem sechsten Lebensmonat eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Durch einen positiven Wesenstest kann der Status als Kampfhund jedoch widerlegt werden.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier

Kategorie 2:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Bayern

Die Hunderassen der 2. Kategorie können durch ein Gutachten ihre Aggressivität widerlegen. Dennoch gelten strenge Richtlinien und Listenhunde müssen behördlich genehmigt werden – und zwar vor dem Kauf! Zudem gilt in großen Städten für Listenhunde ein Maulkorbzwang.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • Bandog
  • Tosa Inu

Berlin

In Berlin wurden die Kategorien Ende 2018 abgeschafft, da man nicht zu viele Hunderassen abstempeln möchte. Seitdem finden sich lediglich drei Hunderassen auf der Liste für gefährliche Hunde wieder. Wer einen dieser Hunde in Berlin halten möchte, muss neben einem Führungszeugnis, dem Sachkundenachweis und einem Wesenstest auch einen ständigen Wohnsitz nachweisen. Zu guter Letzt muss auch die Herkunft des Hundes lückenlos nachgewiesen werden. Illegal importierte Hunde sind ausgeschlossen. Ab dem sechsten Lebensmonat ist ein Maulkorb vorgeschrieben.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Bullterrier

Brandenburg

Brandenburg verbietet die Hunde und Kreuzungen der Kategorie 1 vollkommen. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen, z. B. wenn der Hund bereits vor der entsprechenden Regel erworben wurde. Hunde der Kategorie 2 können ihre Aggressivität mit einem Gutachten (Wesenstest) widerlegen, müssen aber in jedem Fall angemeldet werden und setzen ein Sachkundenachweis und unproblematisches Führungszeugnis des Hundehalters voraus. Zudem gilt die Verpflichtung, Listenhunde zu chippen.

Kategorie 1:

  • American Pitbull Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Bremen

In Bremen gibt es nur eine Kategorie, die Liste von verbotenen Hunderassen. Es ist eines der strengsten Bundesländer beim Umgang mit Kampfhunden. Nur sehr strenge Auflagen lassen es überhaupt zu, dass ein Listenhund gehalten werden darf. So können unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Hunde aus Tierheimen aufgenommen werden. Ohne Führungszeugnis geht jedoch nichts.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • Bullterrier

Hamburg

Die Hansestadt hat gleich drei Kategorien für Listenhunde. Nur die Hunde der dritten Kategorie können durch einen positiven Wesenstest rehabilitiert werden. Doch grundsätzlich gelten hier strenge Vorschriften. Nur mit Führungszeugnis und verpflichtender Hundeschule lassen sich diese Hunde in Hamburg halten.

Hinzu kommt der obligatorische Maulkorb und Leinenzwang für alle Listenhunde.

Enten-Fleischstreifen
Enten-Fleischstreifen
Fleischsticks mit Hähnchen
Fleischsticks mit Hähnchen
Huhn- und Kabeljau-Würfel
Huhn- und Kabeljau-Würfel

Kategorie 1:

  • American Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge mit ähnlichem Aussehen

Kategorie 2:

  • Bandog
  • Dogo Argentino
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler

Kategorie 3:

  • Bordeaux Dogge
  • American Bulldog
  • Mastiff
  • Kaukasischer Owtscharka

Hessen

In Hessen gibt es nur eine Kategorie. Das Bundesland setzt stark auf die Verantwortung der Halter, diese müssen ihre Hunde zwingend chippen und umgehend bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Ab dem sechsten Lebensmonat gilt in der Öffentlichkeit ein Maulkorbzwang.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Bullterrier
  • Bandog
  • Tosa Inu

Einige Hunderassen können durch den Wesenstest entkräftet werden, müssen aber dennoch bei der Behörde gemeldet sein. Es gibt darüber hinaus weitere Hunderassen, die Hessen kritisch betrachtet und bei Auffälligkeit einem Wesenstest unterziehen kann.

  • Rottweiler
  • Alano
  • American Bulldog
  • Kaukasischer Owtscharka

Die Listen können sich von Zeit zu Zeit ändern, es ist daher ratsam sich beim Land Hessen zu informieren.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland verzichtet auf eine Hunderassen-Liste und betrachtet den individuellen Hund. Wenn Hunde durch gesteigerte Aggressivität auffällig wurden, müssen diese einen Wesenstest bestehen. Gelingt dies nicht, gelten auch hier strenge Auflagen. Zudem besteht eine generelle Chippflicht.

Niedersachsen

Es gibt keine Hunderassen-Liste, doch Hunde die auffällig geworden sind, müssen einen Wesenstest absolvieren. Zudem besteht auch hier die Chippflicht. Hunde, die nicht aus dem EU-Raum kommen und keine Papiere haben, gelten ebenfalls als auffällig und müssen einen Wesenstest bestehen.

Nordrhein-Westfalen

Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW hat sich für gleich drei Kategorien entschieden. Durch diese Einstufungen gelten unterschiedliche Auflagen, doch auch hier gibt es wenig Spielraum und strenge Vorschriften.

Für Hunde der Kategorie 1 gelten die strengsten Auflagen, diese müssen unbedingt durch einen positiven Wesenstest nachweisen, dass sie keine gesteigerte Grundaggressivität besitzen.

Kategorie 1:

  • American Staffordshire-Terrier
  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Kategorie 2:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bandog
  • Bernhardiner
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Kategorie 3:

  • Bordeaux Dogge
  • Herdenschutzhunde
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

Rheinland-Pfalz

Auch Rheinland-Pfalz verzichtet auf eine Liste und setzt auf den Wesenstest bei auffällig gewordenen Hunden. Eine Chippflicht gilt auch hier, sowie ein umfassender Sachkundenachweis der Halter.

Saarland

Das kleinste Bundesland verzichtet ebenfalls auf eine Liste und betrachtet nur auffällige Hunde, die dann dem Wesenstest unterzogen werden. Bestehen die Hunde diesen Test nicht, gelten die allgemeinen Auflagen, wie Chippflicht, Leinenzwang, Maulkorb und die Halter müssen einen Sachkundenachweis erbringen.

Sachsen

Auch hier gibt es keine Liste der Kampfhunde, allerdings besteht auch in Sachsen eine Chippflicht für alle Hunde. Bei auffälligen Hunden gibt es zusätzlich auch hier einen Wesenstest. Besteht der Hund den Wesenstest nicht, gilt ein Maulkorbzwang.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat auch hier auf eine Hunderassen-Liste verzichtet. Auffällige Hunde unterliegen jedoch auch hier strengen Auflagen und der Halter muss nachweisen, dass er die Sachkunde besitzt und dass das Tier gechippt ist.

Schleswig-Holstein

Auch im hohen Norden gibt es keine Hunderassen-Liste mehr, diese wurde im Jahr 2015 abgeschafft. Seitdem betrachtet das Bundesland nur noch den individuellen Hund und zieht ihn bei gesteigerter Aggressivität dem Wesenstest zu. Auch hier müssen Hunde gechippt sein und es besteht die Verpflichtung zur Hundehaftpflichtversicherung.

Thüringen

Das Bundesland hat eine eigene Liste, die die Haltung von Kampfhunden streng reguliert. Diese müssen umgehend gemeldet werden und der Halter muss sich als Sachkundig erweisen. Zudem ist eine erhöhte Hundesteuer fällig. Hunde die keine gesteigerte Grundaggressivität besitzen, können dies durch einen Wesenstest nachweisen und werden von der Liste genommen.

Kategorie 1:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Kategorie 2:

  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Bandog
  • Tosa Inu

Die Verordnungen in Thüringen sind sehr streng und es gibt nicht viel Spielraum. Zudem ist es Haltern, die bereits Hunde führen, die auffällig wurden, nicht möglich weitere Hunde der Rasseliste zu halten.

In den Bundesländern, die keine Liste führen, steht im Vordergrund, wie sich der Hund im Zusammenleben mit dem Menschen verhält. Dies scheint zunächst wie die bessere Lösung zu sein, doch auch das birgt einige Probleme, so können Halter aus einem “unauffälligen Hund” durch Misshandlungen ein gefährliches Tier machen. Doch die Chippflicht und auch die Hundeversicherungspflicht sind erste und sehr sinnvolle Maßnahmen, um ein Miteinander zu ermöglichen. Bedenken Sie, dass diese Informationen einen Überblick geben sollen. Die Listen und Verordnungen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Wer sicher gehen möchte, sollte sich daher immer an die entsprechenden Ämter wenden.

Verfasst von Hundeliebhaber und Haustierexperte G. Mehl (M.A.)

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